Sie sind hier: Services  

NACHFOLGE- UND NACHLASSPLANUNG

Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung bei Familienunternehmen ist erforderlich, um den Bestand der Unternehmung als Lebenswerk zu sichern und die private Vermögensnachfolge optimal zu strukturieren. Wir beraten Sie diskret und persönlich in einem umfassenden wirtschaftlichen und rechtlichen Sinne nach dem Grundsatz "alles aus einer Hand".

Sie vermeiden damit, dass Ihrem Unternehmen in der ohnehin schwierigen Zeit des Übergangs zusätzlich Liquidität und Kapital entzogen wird und die Geschäftsführung durch divergierende Interessen blockiert wird.

Nach einer Analyse ihrer individuellen Situation, identifizieren wir für Sie latente Güterrechts-, Pflicht- und Ausgleichsansprüche samt den jeweiligen steuerechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Sodann erarbeiten wir für Sie die optimale wirtschaftliche und rechtliche Gesamtlösung. Diese kann zum Beispiel folgende Elemente enthalten




 
Gesellschafts- und Steuerrecht
Ehe-, Güter- und Erbrecht
Willensvollstreckung und Erbteilungen



Gesellschafts- und Steuerrecht

Wir beraten Sie, um die optimale gesellschafts- und steuerrechtliche Form für den Vermögensübergang an die nachfolgende Generation oder Dritte zu finden. Dies kann - muss aber nicht - zu einer Chance für eine wirtschaftliche und rechtliche Neuausrichtung der Unternehmensorganisation, Gruppenstrukturierung und zum Beispiel auch Aktionärbindungsverträgen oder zu anderen gesellschaftsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Unternehmensführung und - kontrolle führen.




Ehe-, Güter- und Erbrecht

Der Erblasser kann noch zu Lebzeiten den Übergang seiner Vermögensteile mit seinen pflichtteilsgeschützten Erben wie auch Dritten regeln, so dass im Zeitpunkt des Übergangs geregelte Verhältnisse herrschen. Vertragliche und persönliche Elemente - entweder einzeln oder in Kombination- in der jeweils gültigen Form [Notariat] wie folgt




 
Ehevertrag
Erbvertrag
Grundstücksvertrag
Schenkungs- oder Erbvorbezugsvertrag
Darlehehensvertrag
Konkubinatsvertrag
Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall
Vorsorge für persönliche Belange wie Pflege und Betreuung
Patiententestament
Testament des Unternehmers



Willensvollstreckung und Erbteilungen

Das Mandat für die Willensvollstreckung bietet Erblasser und Erben die diskrete Abwicklung von Nachlassverwaltung und Erbteilung. Durch den persönlichen Bezug zur individuellen Situation sind wir in der Lage ihren Erben professionell zur Seite zu stehen und für eine schnelle und friktionslose Erbteilung besorgt zu sein.




Weitere Dienstleistungen

Notariat

Schiedsgerichtsbarkeit

Transaktionen und Mergers & Acquisitions

Compliance- und Finanzmarktrecht

Sanierungen und Liquidationen

Wirtschaftskriminalität





 

Disclaimer